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CDU-Beiratsprogramm 2004 - 2007Unser Programm
Der BeiratDer Beirat
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Direktwahl der BeiratsmitgliederBeiratswahl
AusschüsseFachausschüsse

 


Informationen über den Stadtteilbeirat Walle

 

Kommunalpolitik nimmt Einfluss

Auch das Ortsamt West mit seinen Stadtteilbeiräten, die sich als kommunalpolitisches Parlament ihres Stadtteil begreifen, ist ein Kind der Nachkriegszeit.
1971/72 zunächst als "Amt für Beiratsangelegenheiten" gegründet und 1979 in ein Ortsamt umgewandelt, engagiert es sich mit seinen direkt von der Bevölkerung gewählten Beiräten für die Belange vor Ort und ergänzt die fachliche Kompetenz der Senatsressorts und ihrer nachgeordneten Dienststellen um eine stadtteilspezifische Betrachtungsweise.
Einwohnerversammlungen und öffentliche Beiratssitzungen tragen überdies dazu bei, dass Bürgerinnen und Bürger sich möglichst weitgehend in die Meinungsbildung ihrer Kommunalpolitiker einbringen. Themenschwerpunkte sind dabei Fragen der örtlichen Verkehrspolitik, der Versorgungsqualität im Schul- und Kindergartenbereich sowie der Umweltpolitik.
Diese alten und neuen Träger des Gemeinwesens in Walle werden die weiteren Entwicklungen im Stadtteil mit Sicherheit auch künftig engagiert begleiten und um die Verflechtung und den Ausgleich der unterschiedlichsten Interessenslagen bemüht sein.

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Der Beirat hat folgende Beteiligungsrechte:

 

Der Beirat berät und beschließt über die von den Behörden und sonstigen Stellen erbetenen Stellungnahmen. Dies gilt insbesondere für folgende Angelegenheiten:

Die Beiräte haben das Recht, eigene langfristige Planungsabsichten zu erarbeiten und diese über die Behörden den Deputationen vorzuschlagen, damit diese in die Gesamtüberlegungen ein bezogen werden können.

  • Aufstellung, Änderungen und Aufhebung des Flächennutzungsplanes, von Bebauungsplänen sowie Landschaftsprogrammen und -plänen

  • Festlegung von Sanierungs- und Untersuchungsgebieten

  • Erteilung von Baugenehmigungen

  • Planung, Errichtung, Übernahme, wesentliche Änderung, Aufhebung sowie Nutzungsänderungen von öffentlichen Einrichtungen

  • sozial-, kultur-, bildungs- und umweltpolische Maßnahmen

  • Vermietung, Verkauf und Ankauf von öffentlichen Flächen und Gebäuden

  • Ausbau, Umbau und Benennung von Straßen, Wegen, Plätzen, Grün- und Parkanlagen

  • Maßnahmen zur Grundstücksentsorgung und                   -entwässerung

  • Vergabe von öffentlichen Zuschüssen an Vereine und Einrichtungen im Stadtteil

  • Änderung der stadtbremischen Verwaltungsbezirke

  • Vergabe aller stadtteilbezogenen Globalmittel in den Ressorts mit
    Ausnahme der Mittel im Sinne des § 32 und des § 7 (Entscheidungsrecht!)

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Der Beirat hat folgende Entscheidungsrechte:

 

Der Beirat entscheidet über die

  • Verwendung der Mittel für stadtteilbezogene Maßnahmen

  • Verwendung der für den Beiratsbereich Walle vorgesehenen Globalmittel

  • verkehrslenkende,-beschränkende und -beruhigende Maßnahmen, soweit diese stadtteilbezogen sind

  • die Organisation und Durchführung von Gemeinschaftsveranstaltungen im Stadtteil

  • den Abschluß und die Pflege von stadtteilorientierten Partnerschaften, soweit gesamtstädtische Interessen nicht dagegenstehen

  • die Planung und Durchführung eigener stadtteilorientierter sozial-, kultur- und umweltpolitischer Projekte

  • den Ausbau, den Umbau und die Benennung von Wegen, Plätzen, Grün-und Parkanlagen sowie die Benennung von Straßen und öffentlichen Gebäuden, soweit diese stadtteilbezogen sind

Stimmt der Beirat dem Vorschlag einer Behörde nicht zu, so ist diese verpflichtet, die Angelegenheit mit vollständigem Beschluß des Beirates der zuständigen Deputation innerhalb von drei Monaten vorbehaltlich der Bestimmung des Art. 67 Abs. 2 der Landesverfassung zur Beratung vorzulegen, wenn der Beirat dies bei seiner Beschlussfassung beantragt.

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Bürgerantrag

 

BürgerInnen können in beiratsbezogenen Angelegenheit Anträge an den Beirat stellen. Diese sind binnen sechs Wochen vom Beirat zu beraten. Das Beratungsergebnis ist danach dem/r BürgerIn unverzüglich schriftlich vom Ortsamt mitzuteilen.

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Direktwahl der Beiratsmitglieder

 

Die Beiratsmitglieder werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl für die Dauer der Wahlperiode der Bremischen Bürgerschaft gewählt. Für das Wahlverfahren gelten die Bestimmungen des Bremischen Wahlgesetzes in der jeweils geltenden Fassung.

Wahlberechtigt zum Beirat sind alle Deutschen im Sinne des Art.116 Abs.1 des Grundgesetzes, die im jeweiligen Beiratsbereich zur Bürgerschaft wahlberechtigt sind.

Wahlberechtigt sind unter den übrigen Wahlrechtsvoraussetzungen des Absatzes 1 auch alle Staatsangehörigen der übrigen Mitgliedsstaaten der Europäischen Gemeinschaft (UnionsbürgerInnen).

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Fachausschüsse im Beirat Walle:

Fachausschuss Bau und Umwelt

          für die CDU mit dabei:

               - Rolf Surhoff

Fachausschuss Bildung und Ausbildung

          für die CDU mit dabei:

               - Carsten Schollenberg

Fachausschuss Kultur und ausländische MitbürgerInnen

          für die CDU mit dabei:

               - Irmgard Bornhorst

Fachausschuss Sanierung Waller Heerstraße

          für die CDU mit dabei:

               - Siegfried Pätsch

Fachausschuss Soziales, Jugend, Gesundheit und Sport

          für die CDU mit dabei:

               - Franz Roskosch

Fachausschuss Überseestadt

          für die CDU mit dabei:

               - Jürgen Diekmeyer

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Quelle: www.walle-aktuell.de


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