Informationen über den Stadtteilbeirat Walle
Kommunalpolitik nimmt Einfluss
Auch das Ortsamt West mit seinen
Stadtteilbeiräten, die sich als kommunalpolitisches
Parlament ihres Stadtteil begreifen, ist ein Kind der
Nachkriegszeit.
1971/72 zunächst als "Amt für Beiratsangelegenheiten"
gegründet und 1979 in ein Ortsamt umgewandelt, engagiert
es sich mit seinen direkt von der Bevölkerung gewählten
Beiräten für die Belange vor Ort und ergänzt die
fachliche Kompetenz der Senatsressorts und ihrer
nachgeordneten Dienststellen um eine
stadtteilspezifische Betrachtungsweise.
Einwohnerversammlungen und öffentliche Beiratssitzungen
tragen überdies dazu bei, dass Bürgerinnen und Bürger
sich möglichst weitgehend in die Meinungsbildung ihrer
Kommunalpolitiker einbringen. Themenschwerpunkte sind
dabei Fragen der örtlichen Verkehrspolitik, der
Versorgungsqualität im Schul- und Kindergartenbereich
sowie der Umweltpolitik.
Diese alten und neuen Träger des Gemeinwesens in Walle
werden die weiteren Entwicklungen im Stadtteil mit
Sicherheit auch künftig engagiert begleiten und um die
Verflechtung und den Ausgleich der unterschiedlichsten
Interessenslagen bemüht sein.
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Der
Beirat hat folgende Beteiligungsrechte:
Der Beirat berät und beschließt
über die von den Behörden und sonstigen Stellen
erbetenen Stellungnahmen. Dies gilt insbesondere für
folgende Angelegenheiten:
Die Beiräte haben das Recht, eigene langfristige
Planungsabsichten zu erarbeiten und diese über die
Behörden den Deputationen vorzuschlagen, damit diese in
die Gesamtüberlegungen ein bezogen werden können.
-
Aufstellung, Änderungen und
Aufhebung des Flächennutzungsplanes, von
Bebauungsplänen sowie Landschaftsprogrammen und
-plänen
-
Festlegung von Sanierungs- und
Untersuchungsgebieten
-
Erteilung von Baugenehmigungen
-
Planung, Errichtung, Übernahme, wesentliche Änderung, Aufhebung
sowie Nutzungsänderungen von öffentlichen Einrichtungen
-
sozial-, kultur-, bildungs- und umweltpolische Maßnahmen
-
Vermietung, Verkauf und Ankauf von öffentlichen Flächen und Gebäuden
-
Ausbau, Umbau und Benennung von Straßen, Wegen, Plätzen, Grün- und
Parkanlagen
-
Maßnahmen zur Grundstücksentsorgung und
-entwässerung
-
Vergabe
von öffentlichen Zuschüssen an Vereine und Einrichtungen im Stadtteil
-
Änderung
der stadtbremischen Verwaltungsbezirke
-
Vergabe
aller stadtteilbezogenen Globalmittel in den Ressorts mit
Ausnahme der Mittel im Sinne des § 32 und des § 7 (Entscheidungsrecht!)
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Der Beirat hat folgende Entscheidungsrechte:
Der Beirat
entscheidet über die
-
Verwendung
der Mittel für stadtteilbezogene Maßnahmen
-
Verwendung der
für den Beiratsbereich Walle vorgesehenen Globalmittel
-
verkehrslenkende,-beschränkende und -beruhigende Maßnahmen, soweit diese
stadtteilbezogen sind
-
die Organisation
und Durchführung von Gemeinschaftsveranstaltungen im Stadtteil
-
den Abschluß und
die Pflege von stadtteilorientierten Partnerschaften, soweit gesamtstädtische
Interessen nicht dagegenstehen
-
die Planung und
Durchführung eigener stadtteilorientierter sozial-, kultur- und
umweltpolitischer Projekte
-
den Ausbau, den
Umbau und die Benennung von Wegen, Plätzen, Grün-und Parkanlagen sowie die
Benennung von Straßen und öffentlichen Gebäuden, soweit diese stadtteilbezogen
sind
Stimmt der
Beirat dem Vorschlag einer Behörde nicht zu, so ist diese verpflichtet, die
Angelegenheit mit vollständigem Beschluß des Beirates der zuständigen Deputation
innerhalb von drei Monaten vorbehaltlich der Bestimmung des Art. 67 Abs. 2 der
Landesverfassung zur Beratung vorzulegen, wenn der Beirat dies bei seiner
Beschlussfassung beantragt.
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Bürgerantrag
BürgerInnen
können in beiratsbezogenen Angelegenheit Anträge an den Beirat stellen. Diese
sind binnen sechs Wochen vom Beirat zu beraten. Das Beratungsergebnis ist danach
dem/r BürgerIn unverzüglich schriftlich vom Ortsamt mitzuteilen.
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Direktwahl der Beiratsmitglieder
Die
Beiratsmitglieder werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und
geheimer Wahl für die Dauer der Wahlperiode der Bremischen Bürgerschaft gewählt.
Für das Wahlverfahren gelten die Bestimmungen des Bremischen Wahlgesetzes in der
jeweils geltenden Fassung.
Wahlberechtigt zum Beirat sind alle Deutschen im Sinne des Art.116 Abs.1 des
Grundgesetzes, die im jeweiligen Beiratsbereich zur Bürgerschaft wahlberechtigt
sind.
Wahlberechtigt sind unter den übrigen Wahlrechtsvoraussetzungen des Absatzes 1
auch alle Staatsangehörigen der übrigen Mitgliedsstaaten der Europäischen
Gemeinschaft (UnionsbürgerInnen).
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Fachausschüsse im Beirat Walle:
Fachausschuss Bau und Umwelt
für die CDU mit dabei:
- Rolf Surhoff
Fachausschuss Bildung und Ausbildung
für die CDU mit dabei:
- Carsten Schollenberg
Fachausschuss Kultur und ausländische MitbürgerInnen
für die CDU mit dabei:
- Irmgard Bornhorst
Fachausschuss Sanierung Waller Heerstraße
für die CDU mit dabei:
- Siegfried Pätsch
Fachausschuss Soziales, Jugend, Gesundheit und Sport
für die CDU mit dabei:
- Franz Roskosch
Fachausschuss Überseestadt
für die CDU mit dabei:
- Jürgen Diekmeyer
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Quelle: www.walle-aktuell.de |